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AGB

Die nuun gmbh arbeitet mit hoher Transparenz und das Vertrauen zu unseren Kunden ist uns wichtig. Ein paar Regeln sichern Ihnen und uns einen reibungslosen Ablauf unserer Projekte.

1. Allgemeine Bestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln - vorbehältlich allfälliger abweichender, schriftlicher Vereinbarungen im Einzelfall - das Rechtsverhältnis zwischen der nuun gmbh, Märstetten (nachfolgend «nuun») und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend «Kunde»), der das Angebot von nuun in Anspruch nimmt. Sie sind unterteilt in Allgemeine Bestimmun-gen (1), zusätzliche Bestimmungen betr. Hosting & E-Mail (2), zusätzliche Bestimmungen betr. Nutzungsrechte und Lizenzen (3) und Schlussbestimmungen (4). Mit seiner Annahmeerklärung (mündlich, schriftlich oder elektronisch) oder konkludent mit der vorbehaltlosen Nutzung des Angebotes akzeptiert der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als integrierten Bestandteil der Geschäftsbeziehung zwischen ihm und nuun.

1.1 Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen nuun und dem Kunden kommt durch vorbehaltlose Annahme der Offerte von nuun durch den Kunden zustande. Vor Eingang der vorbehaltlosen Annahmeerklärung seitens des Kunden ist nuun nicht verpflichtet, mit der Ausführung des Auftrages zu beginnen. Die Annahmeerklärung kann mündlich, schriftlich, elektronisch oder stillschweigend (durch vorbehaltlose Nutzung des Angebotes von nuun) erfolgen, wobei nuun im Einzelfall nach eigenem Gutdünken berechtigt ist, auf einer originalschriftlichen Annahmeerklärung zu bestehen, bevor sie mit der Ausführung des Auftrages beginnt.

1.2 Auftragsabwicklung

nuun verpflichtet sich, die Leistungen gemäss den Angaben in der Offerte zu erbringen und ist berechtigt, für die Auftragserfüllung Dritte beizuziehen. Änderungen an den offerierten Leistungen können mündlich oder schriftlich vereinbart werden bzw. gelten spätestens mit ihrer Nutzung durch den Kunden als vereinbart. Wurde nicht ausdrücklich und schriftlich ein Pauschalpreis oder ein anderer Stundensatz verabredet, so hat der Kunde den effektiven Aufwand zu einem Stundensatz von CHF 140.– (zuzüglich MWST und Auslagen) zu vergüten. Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, wird der effektive Aufwand erst nach der Ablieferung des Auftragsergebnisses berechnet. Überschreitungen dieses effektiven Aufwandes um max. 20% im Vergleich zur Offerte sind vom Kunden hinzunehmen und berechtigen diesen nicht zur Geltendmachung von Forderungen irgendwelcher Art. Vom Kunden (mit) zu verantwortender Mehraufwand ist in jeden Fall voll zu vergüten. Durch Änderungen/Projektänderungen entstandener Mehraufwand ist durch den Kunden zu den im Auftrag vereinbarten Ansätzen, bzw., wenn nichts vereinbart ist, zum Ansatz von CHF 140.- pro Stunde (zuzüglich MWST und Auslagen) zusätzlich zu vergüten und wird entsprechend in Rechnung gestellt.

1.3 Mitwirkungspflicht Kunde

Für Inhalte und Materialien, die vom Kunden geliefert werden, ist dieser ausschliesslich selber verantwortlich, insbesondere für den immaterialgüterrechtlich korrekten Zustand von Bild-, Musik- oder Filmmaterial; nuun übernimmt diesbezüglich keinerlei Verantwortung. Weisungen des Kunden hinsichtlich der Auftragserfüllung sind für nuun nur insoweit beachtlich, als ihres Erachtens dadurch die Auftragserfüllung weder erschwert noch verzögert und kein Mehraufwand verursacht wird; für Weisungen, auf welchen der Kunde trotz entsprechendem Hinweis von nuun besteht, übernimmt diese keinerlei Verantwortung. Der Kunde ist verpflichtet, Leistungen und vereinbarte Teilleistungen der nuun anzunehmen und sofort zu prüfen. Die Abnahme erfolgt durch schriftliche oder mündliche Erklärung des Kunden bzw. stillschweigend durch Bezahlung der Rechnung oder durch vorbehaltlose Nutzung der (Teil-)Leistungen.

Allfällige Mängel sind nuun umgehend, spätestens aber 15 Tage nach der Ablieferung schriftlich und detailliert mitzuteilen. Der Kunde ist weiter verpflichtet, vereinbarte Zwischenergebnisse sofort zu prüfen sowie nuun umgehend schriftlich allfällige Korrekturwünsche zu melden. Wurde ein Termin vereinbart und gerät nuun mit Leistungen in Verzug, so ist der Kunde in jedem Fall verpflichtet, nuun eine angemessene Nachfrist anzusetzen. Ist der Kunde mit seiner Mitwirkungspflicht (z.B. Anlieferung von Inhalten) im Verzug, so ist nuun berechtigt, ihre Leistungen einzustellen und erst nach Vorliegen der Inhalte wieder aufzunehmen. Allfällige dadurch generierte Doppel- oder Mehraufwendungen sind durch den Kunden zu tragen. Der Kunde hat keinerlei Anspruch auf Rechte an Zwischenergebnissen, die im Hinblick auf die Auftragserfüllung anfallen.

1.4 Zahlungsfrist

Der Kunde ist verpflichtet, die in der Offerte genannte Vergütung vereinbarungsgemäss und rechtzeitig zu leisten. 1/3 des offerierten Betrages wird sofort mit der Absendung der Annahmeerklärung als Akontozahlung fällig. Sämtliche übrigen Rechnungen für alle Dienstleistungen sind vom Kunden jeweils ohne Abzüge innert 30 Tagen zu bezahlen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen nuun mit der dieser geschuldeten Vergütung zu verrechnen. Ist der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist nuun ohne Weiteres berechtigt, ihre Leistungen einzustellen. Nach Ablauf der Zahlungsfrist befindet sich der Kunde im Verzug, ohne dass dazu eine weitere Mahnung nötig wäre, und hat Verzugszinsen im gesetzlich vorgesehenen Umfang zu bezahlen.

1.5 Gewährleistung / Haftung

nuun übernimmt weder Gewährleistung noch Haftung irgendwelcher Art für Leistungen Dritter. Für Mängel im Bezug auf eigene Leistungen von nuun, die nicht bis spätestens 20 Tage nach der Ablieferung bzw. Aufschaltung schriftlich gemeldet werden, übernimmt nuun ebenfalls keine Gewährleistung und keinerlei Haftung. Betr. Mängeln, die im Zeitpunkt der Ablieferung nachweislich schon bestanden haben und rechtzeitig gemeldet wurden, kann der Kunde ausschliesslich die Nachbesserung verlangen. Minderung ist erst nach 3 erfolglosen Nachbesserungsversuchen zulässig. Die Wandelung ist ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Mängel durch einen Dritten beheben zu lassen oder selbst zu beheben. Bei Missachtung dieser Bestimmung erlischt jede Gewährleistung und Haftung, soweit sie gemäss den vorliegenden AGB überhaupt besteht. Die Haftung von nuun ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz wird vollumfänglich wegbedungen. Die Haftung für Datenverluste wird ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem Fall auf den Wert des Auftrages gemäss Offerte bzw. Annahmeerklärung beschränkt.

1.6 Beendigung des Vertrages

Tritt der Kunde vor Abschluss des Auftrages (aus welchen Gründen auch immer) vom Vertrag zurück, so schuldet er auf jeden Fall die Vergütung des bereits angefallenen Aufwandes und hat keinerlei Anspruch auf irgendwelche Rechte an Auftragsergebnissen. Gerät der Kunde in Konkurs oder stirbt er, so ist nuun ihrerseits berechtigt, sofort vom Vertrag zurückzutreten; der Kunde bzw. die Konkursmasse oder der Nachlass des Kunden schuldet diesfalls die Vergütung des bereits angefallenen Aufwandes und hat keinerlei Anspruch auf irgendwelche Rechte am Auftragsergebnis. Verträge, die auf längere bzw. unbestimmte Zeit abgeschlossen wurden und wiederholte Leistungen von nuun beinhalten (Dauerschuldverhältnisse), können gemäss den jeweils auf die anwendbaren zusätzlichen Bestimmungen dieser AGB gekündigt werden. Vorbehalten bleibt die fristlose Auflösung von Dauerschuldverhältnissen im Falle von schwerwiegenden Vertragsverletzungen, die den Parteien eine weitere Zusammenarbeit als unzumutbar erscheinen lassen. Die bis dahin erbrachten Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.

1.7 Geheimhaltung

Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Geheimhaltung sowohl im Rahmen von Wettbewerben, von Vertragsverhandlungen als auch bei der Auftragserfüllung. nuun ist berechtigt, nicht aber verpflichtet, Kopien der Auftragsergebnisse anzufertigen und zu behalten. Wenn der Kunde es nicht ausdrücklich schriftlich ausschliesst, ist nuun weiter berechtigt, im Rahmen der eigenen Werbung den Kunden als Referenz zu nennen, über den Auftrag zu informieren und das Auftragsergebnis zu zeigen. nuun hat sich auch hierbei an die Geheimhaltungsverpflichtung zu halten, so dass letztlich nur öffentlich zugängliche Bereiche und technische Details vorgestellt werden, keinesfalls aber Interna jedwelcher Art des Kunden.

1.8 Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

nuun ist berechtigt, freie Mitarbeiter und andere Dritte ohne Zustimmung des Kunden zu der Erbringung von Leistungen heranzuziehen und unterzubeauftragen. nuun wird freie Mitarbeiter und andere Dritte sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.

1.9 Mehraufwand

Vom Kunde verursachter Mehraufwand infolge Überarbeitung oder Abänderung von Vorlagen sowie nach Auftragsbeginn vorgenommene Änderungen, z.B. der Struktur einer Website, kann von nuun zusätzlich verrechnet werden. Der Kunde kann eine kostenpflichtige Zusatzbudgetierung verlangen. Werden Bildmaterial und anderes nicht in der vereinbarten Qualität zur Verfügung gestellt, so kann nuun den dadurch verursachten Mehraufwand abrechnen.

1.10 Technische Kompatibilität

nuun erbringt Web-Diensleistungen auf Basis moderner und zum Zeitpunkt der Auftragserbringung aktueller Technologien. Je nach verwendetem Gerät, Webbrowser und Betriebssystem können Webauftritte unterschiedliche Darstellungen, Layoutabweichungen oder Funktionseinschränkungen aufweisen. Für Technologien mit einem Schweizer Marktanteil von unter 5% sowie veralteten Browserversionen (älter als 1 Jahr ab Auftragserfüllung) wird keine Kompatibilitätsgewährleistung übernommen. Optimierungen für veraltete oder sehr wenig genutzte Technologien können vom Kunden gewünscht werden, müssen jedoch vom Kunden separat vergütet werden. Selbiges gilt für zukünftige Technologien (zukünftige Versionen von Geräten, Browsern oder Betriebssystemen) die zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung noch nicht auf dem Markt verfügbar waren. Anpassungen am Layout und dem Funktionsumfang einer Applikation oder Website an Systeme oder Browser welche bei Auftragserfüllung noch nicht auf dem Markt verfügbar waren, können vom Kunden gewünscht werden. Solche Updates und Anpassungen an aktuellere Systeme werden von nuun zusätzlich in Rechnung gestellt.

1.11 Suchmaschinenplatzierungen

nuun erbringt seriöse Web-Dienstleistungen. Die Position einer Internetseite in Suchmaschinen hängt jedoch von einer sehr grossen Anzahl von Faktoren ab, auf die nuun keinen Einfluss hat. Die Leistungen von nuun allein können nicht zu Platzierungen auf der ersten Seite von Suchmaschinen-Resultateseiten führen. nuun gibt niemals Garantien dafür ab.

Zusätzliche AGB für Hosting Kunden

2. Zusätzliche Bestimmungen betr. Hosting & E-Mail

Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Nutzung der Hosting- und E-Maildienstleistungen von nuun. nuun kauft die Hostingdienstleistungen ihrerseits bei Kreativ Media GmbH ein.

2.1 Beginn, Dauer und Beendigung

Mangels gegenteiliger, schriftlicher Vereinbarung wird der Hostingvertrag zwischen dem Kunden und nuun auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vertrag tritt auf den zwischen dem Kunden und nuun vereinbarten Termin in Kraft. Es gibt keine minimale Vertragslaufzeit. Die Kündigung des auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Hostingvertrages ist jeweils nur auf Ende des Kalenderjahres unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Monaten möglich. Die Kündigung muss schriftlich (brieflich oder E-Mail) erfolgen. Die nuun gmbh behält sich das Recht vor, ein Vetrag jederzeit fristlos und ohne vorherige Benachrichtigung zu kündigen. Unabhängig von der Vertragslaufzeit hat der Kunde generell kein Recht auf die Rückerstattung eines (im voraus) bezahlten Betrags. Eine verspätet erfolgte Kündigung gilt als auf den nächstmöglichen Kündigungstermin hin ausgesprochen. Ein ausnahmsweise auf feste Dauer abgeschlossener Hostingvertrag läuft mit Ablauf der festen Vertragsdauer ab, ohne dass es noch einer Kündigung bedürfte.

2.2 Rechte und Pflichte von nuun

nuun kauft die vereinbarten Services im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden unternehmerischen und technischen Ressourcen bei Kreativ Media GmbH ein. nuun legt äusserst grossen Wert auf eine sehr hohe Zuverlässigkeit und ist bestrebt, im Rahmen ihrer betrieblichen Ressourcen ihre Dienstleistungen störungsfrei und ohne Unterbrechungen zu erbringen. Gelingt die Behebung einer vom Kunden gerügten Störung, für welche nuun die ausschliessliche Verantwortung trägt, und welche die Nutzung der Services erheblich beeinträchtigt oder verunmöglicht, nicht innert der von nuun im jeweiligen Einzelfall dem Kunden schriftlich mitgeteilten Nachfrist, so ist der Kunde berechtigt, sofort vom Vertrag zurückzutreten. Störungen und Unterbrüche, welche durch den Kunden oder ihm zurechenbaren Benutzer verursacht wurden, werden auf seine Rechnung durch nuun behoben. Die Verrechnung der geleisteten Arbeit erfolgt zu den jeweils geltenden aktuellen Ansätzen der nuun GmbH. nuun ist berechtigt, im Falle eines begründeten Verdachts der rechts- oder vertragswidrigen Nutzung der Services durch den Kunden, die ihm zugehörigen Benutzer oder Dritte, welche über die EDV-Anlage des Kunden auf die Services Zugriff genommen haben, jederzeit und nötigenfalls ohne vorherige Information die Verbreitung, das Zugänglichmachen oder den Abruf von widerrechtlichen Inhalten zu unterbinden oder die Verbindung zum Kunden zu unterbrechen, ohne dass hieraus eine Haftungs- oder Entschädigungspflicht erwächst. Bei übermässiger Beanspruchung nimmt nuun nach Rücksprache mit dem Kunden ein Upgrade auf eine leistungsfähigere Dienstleistungsklasse vor. Erfolgt die übermässige Beanspruchung über einen längeren Zeitraum, so dass aus Sicht von nuun ein störungsfreier Service aus diesem Grund nicht mehr gewährleistet werden kann, und ist der Kunde mit einem Upgrade trotzdem nicht einverstanden, so entfällt jegliche Gewährleistung und Haftung von nuun, soweit diese gemäss den vorliegenden AGB überhaupt besteht (vgl. auch oben Ziff. 1.3, Absatz 2, und Ziff. 1.5). Im Falle des Zahlungsverzuges auf Seiten des Kunden hat nuun nach der zweiten erfolglosen Mahnung das Recht, das Hosting ohne weitere Mitteilung zu unterbrechen, inklusive Löschung sämtlicher Daten mit Sicherungen. Für eine allfällige Wiederinbetriebnahme, welche während 6 Monaten möglich ist, wird dem Kunden eine Gebühr von mindestens CHF 150.- in Rechnung gestellt. Eine Wiederinbetriebnahme nach Ablauf der genannten Zeitdauer wird als Neugeschäft behandelt.

2.3 Pflichten des Kunden

Der Kunde gewährt nuun alle nötige Unterstützung, damit diese ihre Leistungen erbringen kann. Er ist weiter für die rechts- und vertragskonforme Nutzung der von ihm bezogenen Services gemäss seinen nachfolgend aufgeführten Pflichten verantwortlich. nuun ist für Schäden infolge rechts- oder vertragswidriger Nutzung nicht haftbar. Der Kunde trifft alle notwendigen Massnahmen zur Verhinderung von unerlaubten Eingriffen in eigene und fremde Systeme, gegen die Verbreitung von Viren sowie zur Einhaltung der geltenden Bestimmungen des Fernmelde-, Datenschutz- und des Urheberrechts. Der Kunde verpflichtet sich, die Services weder zur Begehung, noch zur Unterstützung strafbarer Handlungen zu nutzen und wird in seinem Verantwortungsbereich die erforderlichen Massnahmen treffen, um zu vermeiden, dass eine strafbare Nutzung durch dem Kunden zugehörige Benutzer oder Dritte erfolgt. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Tatbestände der unerlaubten Glücksspiele, der Geldwäscherei sowie der Verbreitung und des Zugänglichmachens von Gewaltdarstellungen, von sogenannter harter Pornographie, von Aufforderungen zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit, von Störungen der Glaubens- und Kultusfreiheit oder von Rassendiskriminierungen gemäss schweizerischem Strafgesetz. Erfordert die gewünschte Nutzung der Services von Gesetzes wegen eine Altersprüfung, so ist zusätzlich eine schriftliche Einwilligung von nuun erforderlich. Weiter erlaubt nuun keinen Versand von unerwünschten Massen-Werbesendungen (Spam). Der Betrieb von Open Relays ist nicht erlaubt. Der Kunde ist verpflichtet, nuun für Ansprüche schadlos zu halten, die gegen diese erhoben werden, weil der Kunde oder einer seiner Arbeitnehmer oder ihm zugehörigen Benutzer den Service in Verletzung dieses Vertrages benützt oder diesen für kriminelle Aktivitäten missbraucht hat. Der Kunde informiert nuun sofort über ihm zur Kenntnis gelangende Mängel, Störungen oder Unterbrechungen von Dienstleistungen, Anlagen oder Software sowie insbesondere auch über Fälle von rechts- oder vertragswidriger Verwendung der Services durch die dem Kunden zugehörigen Benutzer sowie durch nicht autorisierte Dritte (z. B. Hacker). Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die sich in seinem Besitze befindlichen Anlagen und Software oder die durch nuun vermieteten Anlagen und Software, welche für die Nutzung der Services eingesetzt werden sowie die hierzu eingesetzten Daten inkl. Programmdaten vor unbefugtem Zugriff, Manipulation, Beschädigung und Verlust zu schützen. nuun ist für den Kunden in diesem Zusammenhang entstehende Schäden nicht haftbar.

9. Datensicherung

Für die Sicherung der durch Nutzen seines Accounts gespeicherten Daten ist der Kunde selber verantwortlich. Bei Datenverlusten ist der Kunde dazu verpflichtet, seine eigenen Sicherheitskopien zu verwenden. Obwohl seitens der nuun gmbh regelmässige Backups erstellt werden (30 Tage retour), kann die Verwendung dieser weder verlangt noch garantiert werden. Falls die nuun gmbh eine Wiederherstellung von verlorenen Daten vornimmt, kann dafür eine angemessene Aufwandsentschädigung verrechnet werden. Die nuun gmbh kann ausserdem für die Löschung von Daten nicht belangt werden. Für eine erweiterte Backup-Routine können erweiterte Dienstleistungen der nuun gmbh vertraglich in Anspruch genommen werden.

2.4 Rechnungsstellung und Zahlung

Die Gebühren für Hosting- und E-Maildienstleistungen werden dem Kunden jährlich im Voraus in Rechnung gestellt (Zahlungsfrist gem. Ziff. 1.4). Im Kündigungsfall erfolgt auch dann keine Rückleistung von Gebühren, wenn der Kunde den Dienst während der Kündigungsfrist nicht mehr nutzt.

2.5 Haftung

Der Kunde kann für Schäden, welche nuun oder Dritten durch die Benutzung der Services durch ihn oder ihm zugehörige Benutzer entstehen, haftbar gemacht werden. nuun bemüht sich im Rahmen ihrer personellen und finanziellen Möglichkeiten um eine hohe Qualität der angebotenen Dienstleistungen. nuun übernimmt jedoch keine Gewährleistung für Störungen oder Ausfälle der Dienstleistungen. Insbesondere ist nuun nicht haftbar für Schäden welche durch kriminelle Aktivitäten von Dritten wie Phishing, DoS-Attacking, Hacking oder Malware verursacht werden. Soweit gesetzlich zulässig, schliesst nuun jede Haftung für direkte oder indirekte Schäden für sich selbst als auch für die von nuun zur Vertragserfüllung eingesetzten Dritten aus. Dies gilt insbesondere auch für Folgeschäden, wie die Haftung für entgangenen Gewinn, sowie die Haftung für den Verlust von Daten oder für Ansprüche Dritter. nuun weisst darauf hin, dass bei Verwendung von Spam-Filtern auch gewünschte Nachrichten gefiltert werden können. Die entsprechende Überwachung des Spam-Filters ist ausschliesslich Sache des Kunden, und nuun kann auch für Schäden aufgrund der Filterung gewünschter Nachrichten in keiner Art und Weise haftbar gemacht werden.

3. Nutzungsrechte und Softwarelizenzen

nuun entwickelt Kunden-Weblösungen vorwiegend auf Basis von Open Source Software. Die von nuun individuell an die Bedürfnisse des Kunden angepasste und auf Open Source Software basierte Lösung unterliegt der Open Source Lizenz GNU Lesser General Public Licence (LGLP), welche auf den Websites der entsprechenden Software eingesehen werden können und einen integralen Bestandteil des Vertrags bildet.

3.1 Lizenzierte Programmteile

Falls nuun weitere Programm-Erweiterungen oder Softwarebestandteile für den Kunden individuell entwickelt gelten die Nutzungsrechte solcher lizenzierten Programmteile nur während der Vertragsdauer. Der Kunde muss allfällige Urheberbezeichnungen belassen. Der Kunde ist nicht berechtigt, eingeräumte Nutzungsrechte auf Dritte zu übertragen.

3.2 Updates

nuun orientiert den Kunden über allfällige Updates, so dass dieser entscheiden kann, ob er die jeweiligen Updates gegen entsprechende Vergütung erhalten will.

3.4 Haftung

nuun übernimmt keine Haftung für die Fehlerfreiheit der Software. Insbesondere übernimmt nuun keine Gewähr dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Die Verantwor-tung für die richtige Auswahl und die Folgen der Benutzung der Software sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt alleine der Kunde. nuun haftet weder für allfällige Schäden noch für Mangelfolgeschäden.

4 Schlussbestimmungen

nuun behält sich die jederzeitige Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die neuen Bedingungen werden den Kunden jeweils spätestens einen Monat vor dem Inkrafttreten mitgeteilt und gelten spätestens mit der nach Inkrafttreten der Änderungen erfolgenden, vorbehaltslosen Nutzung des Angebotes als vom Kunden angenommen. Ist der Kunde mit einer Änderung nicht einverstanden, so hat er dies nuun gegenüber vor dem Datum des Inkrafttretens der neuen AGB bekannt zugeben; diesfalls gelten für ihn die letzten von ihm genehmigten AGB weiter. Die aktuellen AGB der nuun werden jeweils auf der Internetseite www.nuun.ch bekannt gegeben. Sollte sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als nichtig oder ungültig erweisen, tangiert dies die restlichen Bestimmungen nicht. Diese bleiben unverändert bestehen und behalten ihre Gültigkeit. Die nichtige(n) oder ungültige(n) Bestimmung(en) ist (sind) durch möglichst gleichwertige, rechtmässige Bestimmung(en) zu ersetzen. Rechtswahl und Gerichtsstand: Der Vertrag zwischen nuun und Kunde sowie die vorliegenden Geschäftsbedingungen unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Bei Meinungsverschiedenheiten ist vor Anrufung des Richters eine gütliche Einigung anzustreben. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Märstetten. nuun ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz bzw. Sitz zu belangen. Für Konsumentenverträge im Sinne von Art. 32 Abs. 2 ZPO gelten die Bestimmungen in Art. 32Abs. 1 ZPO.

nuun gmbh - Märstetten, den 16. Januar 2020